das Kollegium des Landeskirchenamtes hat in seiner Sitzung am 18. August 2020 die Situation in der Corona-Pandemie neu bewertet und die in den Anhängen neue formulierten Regelungen verabschiedet.
Es sind dies im Einzelnen:
• Regelungen IV für die kirchenmusikalische Arbeit
• Regelungen für den Gottesdienst
• Regelungen für die Konfirmandenarbeit und die Arbeit mit Gruppen
• Leitlinien für den Einsatz von Pfarrerinnen und Pfarrern