Im Anhang und unter diesem Link findet ihr die Ausführungen zur „Bundesnotbremse“ und der weiter geltenden Landesverordnung:
https://www.hessischer-jugendring.de/corona/allgemeine-hinweise-fuer-die-jugendarbeit-in-hessen
Die 4+1-Regelung gilt weiter, Bildungsmaßnahmen, ggfs. auch mit Übernachtungen, sind abhängig von der jeweiligen Inzidenz und der Einhaltung der benannten Bestimmungen.